| Baumkontrolle / Gutachten: | ||
Baumkontrolle: Kontrolle auf Bruch-, Stand- und Verkehrssicherheit Baumeigentümer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch den Baum an Personen und Sachen zu verhindern und für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Ein Baum gilt als verkehrssicher wenn sowohl seine Stand- als auch seine Bruchsicherheit gewähr-leistet ist. ![]() Die Stand- und Bruchsicherheit wird wie folgt überprüft: Erstellen von Baumkatastern Erfassen des stetig zu überprüfenden Baumbestandes, bei denen eine Beweissicherung wegen der Verkehrssicherungspflicht notwendig ist. Baumgutachten: Gutachten zur Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen Gehölzwertermittlung Bei Beschädigung eines Baumes, z.B. bei einem Verkehrsunfall, kann der Wert des Schadens ermittelt werden. Dies dient als Berechnungsgrundlage für Haftpflichtschäden. |
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