Baumkontrolle / Gutachten:
 
 
Baumkontrolle:

Kontrolle auf Bruch-, Stand- und Verkehrssicherheit
Baumeigentümer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch den Baum an Personen und Sachen zu verhindern und für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Ein Baum gilt als verkehrssicher wenn sowohl seine Stand- als auch seine Bruchsicherheit gewähr-leistet ist.



Die Stand- und Bruchsicherheit wird wie folgt überprüft:
  • Einmalige oder regelmäßige Baumkontrollen
  • Eingehende Untersuchung von Problembäumen
  • Einschätzung der Erhaltensfähigkeit
  • Zustandserfassung von Baumbeständen (z. B. Alleen, Parkanlagen)
  • Erarbeitung von Sanierungsempfehlungen



  • Erstellen von Baumkatastern
    Erfassen des stetig zu überprüfenden Baumbestandes, bei denen eine Beweissicherung wegen der Verkehrssicherungspflicht notwendig ist.

    Baumgutachten:

    Gutachten zur Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen

    Gehölzwertermittlung
    Bei Beschädigung eines Baumes, z.B. bei einem Verkehrsunfall, kann der Wert des Schadens ermittelt werden. Dies dient als Berechnungsgrundlage für Haftpflichtschäden.