| Baumarbeiten: | |
Baumpflege
zu einem geeigneten Zeitpunkt, in angemessenem Umfang, unter Anwendung einer baumbiologisch-fachgerechten Schnittführung
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Erziehungs- und Aufbauschnitt, Lichtraumprofilschnitt Kronenpflege - die Entnahme dürrer, kranker, abgestorbener, schwach angebundener, sich kreuzender und reibender Äste. - die Herstellung des Lichtraumprofils Kronenauslichtung Kroneneinkürzung bzw. Kronenteileinkürzung Kronenwiederherstellung - auf gesunde, stabile Hauptäste aufbauen - beschädigte, tote Äste bis auf gesundes Holz zurückschneiden |
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Baumsanierung / Baumschutz
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Kronensicherungen verhindern in der Regel das Ausbrechen von Kronenteilen bei gefährdeten Bäumen. Dadurch können Schäden an Personen und Gegenständen vermieden werden. Die Kronensicherung schützt den Baum. Bodenverdichtung beseitigen, Bodenstruktur verbessern. Mangelerscheinung von Bäumen analysieren und Zufuhr dieser Nährstoffe und Spurenelemente. Schutz des Wurzelbereiches auf Baustellen; Schutz gegen Anfahrschäden, Bodenverdichtung u.s.w. Fördert die Bildung von Flächenkallus. Muss direkt nach der Schädigung angewandt werden. |
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Baumfällung
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Je nach Menge wird das Schnittgut vor Ort gehäckselt oder direkt in die Grüngutanlage gebracht. Mit einer Wurzelstockfräse wird der Wurzelstock entfernt, ohne großen Flurschaden anzurichten. |
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| Baumkontrolle / Gutachten: | |
Baumkontrolle:
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qualifizierte Inaugenscheinnahme von Bäumen (VTA) Erfassen des stetig zu überprüfenden Baumbestandes, bei denen eine Beweissicherung wegen der Verkehrssicherungspflicht sinnvoll ist. |
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Baumgutachten:
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qualifizierte Inaugenscheinnahme von Bäumen (VTA) Bei Beschädigung eines Baumes, z.B. bei einem Verkehrsunfall, kann derWert des Schadens ermittelt werden. Dies dient als Berechnungsgrundlage für Haftpflichtschäden. |
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| Arbeitsdurchführung: | |
(SKT ermöglicht Baumschnitt auch an schwierigsten Standorten) |
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Unfallverhütung: Wir sind in der Baumrettung ausgebildet. Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft liegt der Fachkunde- Nachweis für den Einsatz motorisch angetriebener Baumpflegegeräte bei seilunterstützten Arbeitsverfahren in der Baumkrone vor (UVV/VSG 4.2 §2 und §3 Abs.3). | |